NOTAR MANUEL BUSCH
 

Beispielberechnungen: guter Rat muss nicht teuer sein




Notarielle Urkunden haben häufig handfeste Kosten­vor­teile:  So ersetzt das vom Notar beurkundete Tes­ta­ment in der Regel den ansonsten er­for­der­lichen Erbschein. Der Erb­schein kostet aber im Ergebnis fast dop­pelt so viel wie Beratung, Entwurf sowie Be­ur­kun­dung des Tes­ta­ments durch den Notar. Dabei erteilen wir Notare nicht nur professionellen Rat hinsichtlich Erbeinsetzung, Vermächtnissen und Teilungsanordnungen, sondern er­rich­ten darüber eine öffentliche Urkunde mit be­son­de­rer Beweiskraft. So wird sichergestellt, dass die letzt­wil­lige Verfügung nicht verschwindet und im Todesfall aufgefunden wird.

Gebühren für den Entwurf einer Urkunde werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn es nicht zur Be­ur­kun­dung durch den Notar kommt. Fer­tigt ein Dritter, z.B. ein Rechtsanwalt, einen Entwurf, so fällt auch in diesem Fall die übliche Beurkundungsgebühr an.

Auf notar.de, dem Informationsportal der Bundesnotarkammer, finden Sie konkrete Berechnungsbeispiele zu Notarkosten. Bitte be­ach­ten Sie, dass im Einzelfall andere Auslagen ent­ste­hen können. Die dort aufgeführten Be­rech­nungs­bei­spie­le erfassen nur typische, wenn auch sorgfältig zu­sam­men­ge­stell­te Fall­kon­ste­lla­ti­onen. Aus versehentlichen Feh­lern in den Be­rech­nungs­bei­spie­len können also ge­gen­ü­ber dem einzelnen Notar oder der Bundes­notar­kammer keine Ansprüche hergeleitet werden.