NOTAR MANUEL BUSCH
 

Notarielle Tätigkeitsfelder




Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Notars steht immer der Mensch. Denn ebenso wichtig wie äußerste Genauigkeit und fundiertes Wissen ist Verständnis für Ihre Anliegen, Sorgen und Nöte.

Notarinnen und Notare sind zuständig für Beur­kun­dun­gen jeder Art sowie für die Be­glau­bi­gung von Un­ter­schrif­ten, Handzeichen und Ab­schrif­ten. Für eine Viel­zahl von Rechts­ge­schäf­ten ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für ge­bo­ten hält.

Notare errichten vollstreckbare Urkunden. Aus ihnen findet wie aus für vollstreckbar er­klär­ten gerichtlichen Endurteilen die Zwangs­voll­stre­ckung statt. Auch sind Schieds­sprü­che nur vollstreckbar, wenn sie von einem staatlichen Gericht oder einem Notar für vollstreckbar erklärt wurden.

Darüber hinaus nehmen sie Verlosungen und Aus­lo­sun­gen vor und erstellen Ver­mö­gens­ver­zeich­nis­se. Sie kön­nen aber auch freiwillige Ver­steigerungen durchführen und Ver­mitt­lung von Nachlass- und Gesamt­gut­aus­ei­nan­der­set­zun­gen vornehmen. Daneben können Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Ge­richts­bar­keit be­ra­ten und vertreten, als Schiedsrichter tätig sein, Eide ab­neh­men, Bescheinigungen ausstellen und Wertpapiere sowie Kostbarkeiten verwahren.

  • Vorsorgende Rechtspflege. Notarinnen und Notare sind auf dem Gebiet der vor­sor­gen­den Rechts­pfle­ge tätig. Sie sind wie Richter staatlich bestellt, un­ab­hän­gig, un­par­tei­lich und Träger eines öffentlichen Amtes. Im Gegensatz zur streitigen Justiz küm­mern sich Notarinnen und Notare jedoch um Streit­ver­mei­dung und sichere Ver­trags­ge­stal­tung im Vorfeld. Notarinnen und Notare stehen Ihnen und Ihren Ver­trags­part­nern als verschwiegener Berater in komplizierten und folgenreichen Rechts­an­ge­le­gen­hei­ten zur Verfügung.
  • Höchste Qualität. Notarinnen und Notare ver­bin­den höchste juristische Ansprüche mit einem Be­rufs­e­thos, der von Neutralität und der Würde eines öffentlichen Amtes geprägt ist. Zum Notar werden nur besonders qualifizierte und erfahrene Voll­ju­ris­ten bestellt, deren Urkunden für Rechtssicherheit, Rechts­frie­den und Schutz des Un­er­fah­re­nen sorgen.
  • Gleichmäßiger Zugang. Der hoheitliche Charakter der Notartätigkeiten verbürgt nicht nur erstklassige vorsorgende Rechtspflege, sondern auch einen gleichmäßigen Zugang zur juristischen Beratung. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sieht ein besonders soziales Gebührensystem vor: Jeder kann sich seinen Notar leis­ten, weil dessen Kosten sich nach dem Wert der Transaktion richten. Die einer Be­ur­kun­dung vorausgehende Beratung einschließlich Entwurfsfertigungen sind mit der Be­ur­kun­dungs­­ge­bühr abgegolten. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel Zeit sich die Notarin oder der Notar genommen hat.