NOTAR MANUEL BUSCH
 

Ehe, Partnerschaft & Familie




Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Ent­schei­dun­gen in Ihrem Leben. Für den gemeinsamen Lebensweg bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an. Gleichgeschlechtlichen Paaren steht die eingetragene Lebens­part­ner­schaft offen. Daneben finden sich in zu­neh­men­der Zahl auch sog. nicht­ehe­liche Lebensgemeinschaften.

Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten, wie zum Beispiel:

  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
  • Soll Vermögen (z.B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
  • Hafte ich für die Schulden meines Partners?
  • Bin ich im Alter abgesichert?
  • Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Er­werb­sun­fähig­keit zu oder muss ich Ansprüche meines Partners erwarten?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall?
  • Was gilt für den Fall einer "internationalen Ehe"?

Die Antworten auf diese Fragen fallen höchst un­ter­schied­lich aus, abhängig davon, ob die Partner in ehe­li­cher, lebenspartnerschaftlicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zu­sam­men­le­ben. Das Gesetz bietet jedoch die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig die passende Regelung zu wählen.

Voraussetzung ist dabei die genaue Kenntnis der Ge­set­zes­lage. Wir Notare können als unparteiische Berater diese Kenntnis vermitteln und einen vernünftigen und aus­ge­wo­ge­nen Vertrag anbieten. Wir verhelfen Ihnen zu einem maßgeschneiderten "rechtlichen Kleid" für Ihre per­sön­liche Lebenssituation.

Aber auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, einschließlich Fragen zur Adoption sind wir der richtige Ansprechpartner: Wir helfen Ihnen gern.