NOTAR MANUEL BUSCH
 

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung




Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu we­sent­li­chen Ver­ände­rungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung füh­ren. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer an­ge­wie­sen ist.

Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Le­bens­ge­fähr­te kann in solchen Si­tu­a­ti­onen nicht au­to­ma­tisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vor­sor­ge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass andere frem­de Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden.

Wir Notare bereiten für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall ab­ge­stim­mte Vollmachten und andere Anordnungen vor. So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Vollmachten und wei­te­ren Anordnungen im Notfall auch Geltung er­lan­gen. Im We­sent­li­chen stehen folgende Vollmachten und An­ord­nun­gen zur Verfügung:

  • Generalvollmacht,
  • Vorsorgevollmacht,
  • Betreuungsverfügung und
  • Patientenverfügung.

Die Vorsorgeurkunden werden im Zentralen Vor­sor­ge­regis­ter bei der Bundes­notar­kammer in Ber­lin re­gis­triert, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden und beachtet werden: Das Zentrale Vorsorgeregister wird inzwischen mehr als 20.000 Mal im Monat von Be­treu­ungs­ge­rich­ten aus ganz Deutschland abgefragt. Mehr als 1,1 Mio. Vor­sorge­ur­kunden sind dort bereits registriert.